Dokumentierte Beschwerden im Umfeld des Senders Valzeina, bisherige Abklärungen und die Frage, weshalb eine koordinierte Ursachenuntersuchung weiterhin fehlt
Stand: September 2026
Den zuständigen Behörden sind gesundheitliche Beschwerden mehrerer Personen aus Nordbünden und dem Sarganserland bekannt. Die Betroffenen bringen ihre Beschwerden mit der Funkexposition in der Region in Verbindung. EMF-Klartext sieht deshalb Anlass, die Situation über einen einzelnen Fall hinaus zu untersuchen. Ob und in welchem Umfang die Beschwerden durch die Exposition verursacht oder beeinflusst werden, ist bislang nicht geklärt.
Ein besonders schwerwiegender Fall aus Bad Ragaz ist über mehrere Jahre mit medizinischen Abklärungen, Expositionsmessungen und Korrespondenz mit Behörden und Senderbetreibern dokumentiert. Der Fall wird auf dieser Seite vertieft, weil an ihm die offenen Fragen und die Grenzen der bisherigen Abklärungen konkret sichtbar werden.
Entscheidend auf einen Blick
Die Beschwerden betreffen mehrere Menschen. Den zuständigen Behörden liegen Meldungen aus Nordbünden und dem Sarganserland vor. Im ausführlich dokumentierten Fall aus Bad Ragaz hielt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schriftlich fest: «Ihre Symptome sind real und wir nehmen sie ernst.»
Quelle: Schriftliche Antwort des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Abteilung Lärm und NIS, an die entsprechende Person.
Eingehaltene Grenzwerte klären die Ursache nicht. Die bisherigen Grenzwertprüfungen beantworten weder, wodurch die Beschwerden entstehen, noch, ob Veränderungen der Exposition einen Einfluss auf sie hätten.
Es gibt konkrete Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen. Dazu gehören der Verlauf der Beschwerden an verschiedenen Orten, EEG-Aufzeichnungen und technische Messdaten. Diese Informationen sollten gemeinsam beurteilt werden. Auch die Meldungen weiterer Personen verdienen eine systematische Erfassung.
Der dokumentierte Fall aus Bad Ragaz
Die betroffene Person lebte während ungefähr 15 Jahren weitgehend beschwerdefrei in ihrem Eigenheim in Bad Ragaz. Nach der erheblichen Erhöhung der DAB+-Sendeleistung am Standort Valzeina im Jahr 2017 traten zunehmend gesundheitliche Beschwerden auf. Der zeitliche Zusammenhang ist ein wichtiger Teil der Fallgeschichte; er beweist für sich allein keine Ursache. Die Entwicklung der Sendeleistung wird auf der Seite Massiver Leistungsausbau – die Entwicklung von Valzeina dargestellt.
Zu den geschilderten Beschwerden gehören insbesondere:
- starke Schlafstörungen;
- Surren und Pfeifen im Kopf sowie Druckempfindungen im Kopf und in den Ohren;
- Kopfschmerzen, Tinnitus und ungewöhnliche Geräuschwahrnehmungen;
- Kribbeln an Kopfhaut und Gesicht sowie weitere Missempfindungen der Haut;
- Muskelverspannungen und innere Unruhe;
- Einschränkungen von Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit;
- deutlich verminderte körperliche und geistige Erholung.
Die Folgen sind gravierend: Die betroffene Person ist vollständig arbeitsunfähig und kann ihr Eigenheim in Bad Ragaz nicht mehr dauerhaft bewohnen. Am heutigen Ausweichort sind die Beschwerden deutlich geringer, sodass zumindest nächtliche Erholungsphasen möglich sind. Auch dort schwankt ihre Stärke jedoch. Ob wechselnde Wetter- und Ausbreitungsbedingungen dazu beitragen, ist eine offene Frage. Die physikalischen Grundlagen behandelt die Seite Wetter und Topografie: DAB+-Ausbreitung rund um Valzeina.
Beschreibungen möglicher Beschwerden bei elektromagnetischer Hypersensibilität finden sich unter anderem bei diagnose:EHS. Solche allgemeinen Beschreibungen ersetzen keine medizinische Beurteilung des hier dokumentierten Falls.
Ortsabhängige Veränderungen
Über Jahre zeigten sich wiederholt deutliche Unterschiede zwischen den Aufenthaltsorten. In Bad Ragaz gibt es keine beschwerdefreien Tage. An manchen Tagen kann sich die betroffene Person dort einige Stunden aufhalten, bevor die Beschwerden zu stark werden; an anderen ist diese Grenze bereits nach etwa 30 Minuten erreicht. Am heutigen Ausweichort sind die Beschwerden geringer. Nach der Rückkehr nach Bad Ragaz verstärken sie sich wieder.
Diese Beobachtungen zeigen ein wiederkehrendes ortsabhängiges Muster. Sie belegen für sich allein nicht, wodurch es entsteht. Gerade deshalb sollten Beschwerden, physiologische Befunde und mögliche Einflussfaktoren zeitlich aufeinander abgestimmt untersucht werden.
Auffällige EEG-Aufzeichnungen
Bei Untersuchungen in Bad Ragaz und Lunden wurden unter anderem Wach-EEG und Schlaf aufgezeichnet. Der Forschungsbericht dokumentiert wiederkehrende hochfrequente Aktivitäten in den Wach-EEG-Aufzeichnungen. Sie traten in unterschiedlicher Ausprägung und zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf. Im Fazit halten die Forschenden fest, dass deren Beurteilung ausserhalb ihrer Expertise liegt und durch eine entsprechende Fachperson weitergeführt werden könnte.
Zur Einordnung: Ein EEG erfasst elektrische Aktivitäten des Gehirns. Dazu gehören Rhythmen wie Theta-, Alpha- und Beta-Aktivität. Ein Messwert im Alpha-Bereich ist für sich genommen kein Hinweis auf eine gesundheitliche Schädigung. Die im Forschungsbericht beschriebenen hochfrequenten Aktivitäten sind eine davon getrennte, bislang nicht abschliessend eingeordnete Beobachtung.
Eine spätere fachliche Beurteilung hielt eine externe Hochfrequenzquelle als Ursache der aufgezeichneten Artefakte für sehr wahrscheinlich. Damit ist zunächst eine mögliche Einkopplung in die Messtechnik angesprochen. Ob daneben Veränderungen der Hirnaktivität vorlagen, lässt sich daraus nicht ableiten. Offen bleiben die Herkunft der aufgezeichneten Muster und die Frage, ob technische Artefakte und physiologische Signale in allen Aufzeichnungen zuverlässig getrennt werden konnten.
Die betroffene Person verlangte wiederholt eine weiterführende fachliche Klärung. Nachdem das Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) im Mai 2026 seine Möglichkeiten für ausgeschöpft erklärt hatte, reichte sie einen Vorschlag für weitere Untersuchungen ein und fragte mehrfach nach dessen Beurteilung. Eine abschliessende Einordnung der im Forschungsbericht offen gebliebenen EEG-Befunde liegt ihr weiterhin nicht vor.
Dass Hochfrequenzexposition mit Veränderungen der Hirnaktivität im EEG einhergehen kann, ist auch der Schweizer Expertengruppe BERENIS bekannt. Sie berichtete bereits 2019 über beobachtete Veränderungen der Alpha-Aktivität und hielt fest, dass deren Mechanismus umstritten ist. Diese Forschung erklärt die im Fall Bad Ragaz aufgezeichneten hochfrequenten Aktivitäten nicht. Sie macht jedoch deutlich, weshalb die Trennung von technischen Artefakten und möglichen physiologischen Veränderungen fachlich geklärt werden muss. Weiterführend: Biologische Wirkungen und offene Forschungsfragen. Quelle: BERENIS-Newsletter Nr. 19, Dezember 2019.
Aus Sicht von EMF-Klartext ist es nicht verantwortbar, die Anschlussabklärung gerade dort zu beenden, wo der Forschungsbericht einen ungeklärten Befund und den Bedarf zusätzlicher Expertise festhält. Im Zusammenhang mit schwerwiegenden, fortdauernden Beschwerden braucht es eine fachliche Einordnung dieses Befunds und eine nachvollziehbare Antwort darauf, welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind.
Viele Abklärungen, aber keine gemeinsame Ursachenuntersuchung
In den vergangenen neun Jahren führten verschiedene Stellen zahlreiche punktuelle Abklärungen durch. Dazu gehörten medizinische Untersuchungen, Expositionsmessungen, EEG-Aufzeichnungen und der Beizug externer Fachpersonen. Viele technische Abklärungen konzentrierten sich auf die Einhaltung der Grenzwerte nach der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
Das ANU Graubünden ermöglichte einen wichtigen Schritt über die üblichen Grenzwertprüfungen hinaus: In Bad Ragaz und Lunden wurden physiologische Untersuchungen durchgeführt und parallel dazu die hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Felder erfasst. Die Ergebnisse liegen in zwei Forschungs- und Messberichten vor. Die dabei dokumentierten hochfrequenten EEG-Aktivitäten blieben jedoch ohne abschliessende fachliche Einordnung.
Bisher wurden medizinische Befunde, der zeitliche Beschwerdeverlauf, die tatsächliche Exposition und betriebliche Informationen der Sender nicht in einer koordinierten Untersuchung zusammengeführt. EMF-Klartext fordert keine Bestätigung einer vorgegebenen Ursache, sondern eine Untersuchung, die unterschiedliche Erklärungen prüft und offenlegt, welche Fragen beantwortet wurden und welche offenbleiben.
Engagement des ANU Graubünden und offene Zuständigkeit
Das ANU Graubünden nahm sich der geschilderten Situation wiederholt an. Es veranlasste Messungen, führte Gespräche, bezog Fachpersonen aus der Schlafforschung bei und vermittelte gegenüber weiteren Stellen. Dieses Engagement ist ausdrücklich anzuerkennen.
Gleichzeitig zeigte sich eine Grenze des kantonalen Vorgehens. Die gemeinsame Beurteilung von Beschwerden, EEG-Aufzeichnungen, Hochfrequenzmessungen und Senderbetrieb erfordert Fachwissen aus mehreren Bereichen. Nachdem das ANU im Mai 2026 seine Möglichkeiten für ausgeschöpft erklärt hatte, blieb offen, welche Stelle die weiterführende fachliche Koordination übernimmt.
Die betroffene Person ersuchte wiederholt um Klärung der Zuständigkeit und um eine nachvollziehbare Behandlung der offenen Befunde. Aus Sicht von EMF-Klartext muss das BAFU darlegen, welche medizinisch und technisch qualifizierten Fachpersonen die EEG-Aufzeichnungen beurteilt haben oder noch beurteilen sollen. Dabei ist auch zu klären, ob das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die gesundheitliche Beurteilung und die Koordination der weiteren Abklärung einzubeziehen ist. Eine Prüfung der Grenzwerte durch Umwelt- und Vollzugsstellen ersetzt diese fachliche Einordnung nicht.
Das ANU Graubünden teilte mit, seinen Fallabschluss mit dem BAFU abgestimmt zu haben. Für die betroffene Person blieb jedoch offen, welche Unterlagen und fachlichen Einschätzungen dabei ausgetauscht wurden und ob die ungeklärten EEG-Befunde Teil dieser Beurteilung waren. Sie ersuchte das BAFU deshalb schriftlich, Umfang und Grundlage der Abstimmung offenzulegen. Erst damit lässt sich nachvollziehen, wie die offenen Fragen beim Entscheid über weitere Abklärungen berücksichtigt wurden.
Grenzwertkontrolle beantwortet eine andere Frage
In Gesprächen und Antworten wurde wiederholt auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verwiesen. Eine solche Prüfung ist wichtig: Sie beurteilt, ob die nach dem geltenden Verfahren ermittelten Immissionswerte die massgebenden NIS-Grenzwerte einhalten.
Sie beantwortet jedoch nicht, was die dokumentierten Beschwerden verursacht, wie die EEG-Auffälligkeiten einzuordnen sind oder ob eine technisch mögliche Verringerung der Exposition die Situation verändern würde. Grenzwertkontrolle, Ursachenuntersuchung und Prüfung vorsorglicher Entlastung sind unterschiedliche Aufgaben.
Fachliche Eingaben und Vorschlag für weitere Untersuchungen
Die betroffene Person ist diplomierter Elektroingenieur FH. Sie reichte bei Behörden und Senderbetreibern wiederholt technische Analysen, Beobachtungen, Fragen und Vorschläge ein. Diese betrafen unter anderem die zeitliche Struktur der DAB+-Signale, die Überlagerung mehrerer Funkdienste, die Antennencharakteristik und mögliche Reduktionen der Sendeleistung.
Die Eingaben richteten sich unter anderem an das BAFU, das BAKOM und die SRG. Die betroffene Person fragte nach der Bedeutung der tatsächlichen Ausstrahlung, nach der Einordnung ihrer Beobachtungen und nach Möglichkeiten zur Entlastung. Aus den ihr vorliegenden Antworten ist bislang keine zusammenhängende fachliche Beurteilung dieser Fragen ersichtlich. Eine Antwort auf ein Schreiben und die Bestätigung eines vorschriftsgemässen Betriebs klären noch nicht, wie die vorgebrachten technischen und gesundheitlichen Fragen beurteilt wurden.
Am 15. Juni 2026 übermittelte die betroffene Person dem ANU Graubünden einen Vorschlag für eine weiterführende Untersuchung. Beschwerden und physiologische Parameter sollten an verschiedenen Aufenthaltsorten zeitlich abgestimmt mit der tatsächlichen Hochfrequenzexposition erfasst werden. Der Vorschlag zielte auf die reale Situation mit mehreren gleichzeitig empfangenen Funkdiensten und einer lang andauernden Exposition. Eine kurze künstliche Einzelexposition im Labor würde diese Ausgangslage nur eingeschränkt abbilden.
Das eingereichte Konzept war eine Diskussionsgrundlage. Welche Untersuchungen fachlich geeignet sind und wie sie durchgeführt werden, müssten unabhängige medizinische und technische Fachpersonen festlegen. Die betroffene Person verlangte damit keine Bestätigung ihrer vermuteten Ursache, sondern eine überprüfbare Klärung der offenen Befunde und Beschwerden.
Das ANU bestätigte den Eingang des Vorschlags am 23. Juni 2026 und teilte mit, dass eine fachliche Sichtung wegen der damaligen Auslastung erst später möglich sei. Die betroffene Person fragte danach mehrfach nach. Bis zum Stand dieser Seite liegt ihr keine fachliche Beurteilung des Vorschlags vor.
Auch gegenüber dem BAFU verlangte sie eine konkrete Einordnung der offenen Fragen. Das BAFU teilte im September 2026 mit, es habe die Anliegen erneut geprüft und sehe keinen Anlass für weitere Abklärungen. Die betroffene Person ersuchte daraufhin um eine nachvollziehbare Darstellung der berücksichtigten Unterlagen, der fachlichen Kriterien und der Beurteilung der EEG-Befunde.
Beschwerden anerkannt – Ursachen weiterhin ungeklärt
In einer E-Mail vom 18. Februar 2026 hielt das BAFU gegenüber der betroffenen Person fest: «Ihre Symptome sind real und wir nehmen sie ernst.» Diese Anerkennung ist bedeutsam. Sie beantwortet jedoch weder die Ursachenfrage noch die Frage, wie mit den offenen Befunden weiter verfahren werden soll.
Für die betroffene Person ist die ausbleibende Klärung angesichts der langjährigen Beschwerden und der Auswirkungen auf Arbeit und Wohnen besonders belastend. EMF-Klartext hält es für notwendig, die offenen Fragen nachvollziehbar zu beurteilen und die Gründe für weitere Schritte oder deren Ablehnung konkret darzulegen.
Technische Entlastungsmöglichkeiten
Neben der medizinischen Abklärung regte die betroffene Person an, die Ausstrahlung am Standort Valzeina zu überprüfen. Im Raum stehen unter anderem eine gezieltere Abstrahlung, geringere Sendeleistungen und eine Überprüfung von Programmüberschneidungen. Ob und in welchem Umfang einzelne Massnahmen möglich sind, müssen die zuständigen Betreiber und Behörden anhand konkreter Varianten beurteilen.
Die heutige Ausstrahlung, die Programmüberschneidungen und das technische Reduktionspotenzial werden auf der Seite Heutige DAB+ in Valzeina: Programmüberschneidungen und Reduktionspotenzial behandelt.
Vorsorge und weitere Schritte
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Ausstrahlung von Valzeina und den geschilderten Beschwerden ist nicht abschliessend nachgewiesen. Gleichzeitig bestehen schwerwiegende und anhaltende Beschwerden, wiederkehrende ortsabhängige Beobachtungen und EEG-Befunde, deren fachliche Einordnung offenblieb. Diese Kombination verlangt aus Sicht von EMF-Klartext eine koordinierte Klärung.
Auch die Einhaltung der Grenzwerte beendet die Vorsorgefrage nicht. Das BAFU hält selbst fest, dass NIS-Grenzwerte keine Unbedenklichkeitswerte sind und ihre Einhaltung nicht jede gesundheitliche Auswirkung ausschliesst. Deshalb sollen Behörden und Betreiber bereits während der weiteren Abklärung prüfen, welche technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen die Exposition der betroffenen Wohngebiete verringern könnten. Ob eine konkrete Massnahme umgesetzt wird, ist anhand ihrer Wirkung und der Versorgung zu beurteilen. https://www.bafu.admin.ch/de/elektrosmog-grenzwerte
Aus Sicht von EMF-Klartext sind dafür drei Schritte erforderlich:
- Offene Befunde fachlich einordnen. Insbesondere die im Forschungsbericht dokumentierten EEG-Aktivitäten benötigen eine Beurteilung durch geeignete Fachpersonen.
- Die Ursachen koordiniert untersuchen. Medizinische Befunde, Beschwerdeverlauf, Exposition und Senderbetrieb sollen gemeinsam betrachtet werden. Auch andere medizinische und umweltbezogene Erklärungen gehören in die Prüfung.
- Verhältnismässige Entlastung prüfen. Betreiber und Behörden sollen darlegen, welche Änderungen der Ausstrahlung technisch und betrieblich möglich sind und wie sich diese auf Versorgung und Exposition auswirken würden.
Eine Untersuchung muss ergebnisoffen sein. Ebenso muss nachvollziehbar bleiben, wer die Verantwortung übernimmt, welche Unterlagen berücksichtigt wurden und weshalb einzelne Untersuchungs- oder Entlastungsmöglichkeiten gewählt oder verworfen werden.
Fazit
Den Behörden sind Beschwerden mehrerer Personen in Nordbünden und im Sarganserland bekannt. Der ausführlich dokumentierte Fall aus Bad Ragaz zeigt besonders schwerwiegende Folgen und Fragen, die trotz zahlreicher Einzelabklärungen offen sind.
Das ANU Graubünden hat wichtige Untersuchungen ermöglicht. Der Forschungsbericht hält jedoch EEG-Auffälligkeiten fest, deren weiterführende Einordnung ausserhalb der Expertise des Forschungsteams lag. Die betroffene Person hat wiederholt um Klärung ersucht und einen Untersuchungsvorschlag eingereicht. Eine koordinierte Anschlussabklärung ist für sie bislang nicht erkennbar.
Kernaussage:
Die Einhaltung der Grenzwerte und die Anerkennung der Beschwerden ersetzen keine Untersuchung ihrer Ursachen. Offene Befunde müssen fachlich beurteilt, Zuständigkeiten geklärt und mögliche vorsorgliche Entlastungen geprüft werden.
Weiterführende Seiten
- Gesundheit & Forschung – Überblick über gesundheitliche Fragen und Forschungsgebiete.
- Biologische Wirkungen und offene Forschungsfragen – EEG, Hirnaktivität und Forschungsbedarf.
- Technik und Signalstruktur – Nullsymbole, zeitliche Signalstruktur und OFDM.
- Massiver Leistungsausbau – die Entwicklung von Valzeina – Entwicklung der Sendeleistungen und Einschnitt ab 2017.
- Wetter und Topografie: DAB+-Ausbreitung rund um Valzeina – mögliche Veränderungen der Ausbreitungsbedingungen.
- DAB+ in Valzeina: Programmüberschneidungen und Reduktionspotenzial – technische Ausgangslage und Alternativen.
