Wer in der Schweiz für Regulierung, Vollzug, Gesundheit, Forschung und Betrieb zuständig ist – und weshalb die Einhaltung von Grenzwerten nicht alle offenen Fragen beantwortet
Der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Risiken elektromagnetischer Felder ist keine Aufgabe Einzelner. Zuständig sind verschiedene Bundesämter, kantonale Vollzugsstellen, wissenschaftliche und medizinische Fachgremien sowie die Betreiberinnen der Sendeanlagen.
Diese Aufteilung ist grundsätzlich sinnvoll. Sie birgt jedoch die Gefahr, dass übergreifende Fragen zwischen den Zuständigkeiten liegen bleiben – insbesondere dann, wenn Technik, Umweltrecht, Gesundheit, Forschung und konkrete Beschwerden gleichzeitig betroffen sind.
Diese Seite zeigt, wer welche Aufgaben wahrnimmt, wo die Grenzen der einzelnen Zuständigkeiten liegen und weshalb bei DAB+ neben dem rechtskonformen Betrieb auch Dauerexposition, Signalstruktur, Vorsorge und wissenschaftliche Unsicherheiten berücksichtigt werden müssen.
Entscheidend auf einen Blick
Die Verantwortung ist auf mehrere Stellen verteilt. BAFU, BAKOM, BAG, kantonale Behörden, wissenschaftliche Fachgremien und Betreiberinnen haben unterschiedliche Aufgaben. Keine dieser Stellen deckt allein sämtliche technischen, gesundheitlichen und vorsorgebezogenen Fragen ab.
Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte ist verbindlich, aber nicht mit einer vollständigen gesundheitlichen Bewertung gleichzusetzen. Offene Forschungsfragen zu Langzeitexposition, Signalstruktur, Modulation, biologischen Wirkungen und individueller Empfindlichkeit bleiben davon unberührt.
Betreiberinnen tragen mehr als eine rein formale Verantwortung. Wo Expositionen technisch vermeidbar oder reduzierbar sind, müssen Optimierungen, Alternativen und die Verhältnismässigkeit des Betriebs nachvollziehbar geprüft werden.
Funktionale Zuständigkeiten ersetzen keine fachübergreifende Gesamtbetrachtung. Wo Technik, Gesundheit, Forschung, Vollzug und Vorsorge gleichzeitig betroffen sind, sollte geprüft werden, wie diese Perspektiven gemeinsam und lösungsorientiert bearbeitet werden können. Eine interdisziplinäre Taskforce ist dafür ein möglicher Ansatz.
Wer ist wofür zuständig?
Bundesamt für Umwelt BAFU
Das BAFU ist auf Bundesebene für den Schutz der Umwelt und der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zuständig. Dazu gehört auch die nichtionisierende Strahlung.
Im Bereich stationärer Sendeanlagen bilden insbesondere das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV den rechtlichen Rahmen. Das BAFU erarbeitet fachliche Grundlagen und Vollzugshilfen und verfolgt die wissenschaftliche Entwicklung.
Eine zentrale Frage bleibt, wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse, dokumentierte Beschwerden und Hinweise auf mögliche Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte in die vorsorgeorientierte Beurteilung einfliessen.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Das BAKOM ist für zentrale technische und regulatorische Fragen des Fernmelde- und Rundfunkbereichs zuständig. Dazu gehören unter anderem Frequenznutzung, Funkkonzessionen, technische Rahmenbedingungen und Aspekte der Versorgung.
Beim Ausbau von DAB+-Netzen sind deshalb Fragen relevant wie:
- Welche Versorgungsziele werden verfolgt?
- Welche Senderstandorte und Sendeleistungen sind dafür erforderlich?
- Welche Alternativen wurden geprüft?
- Wie werden Überversorgung und vermeidbare Mehrfachexpositionen verhindert?
- Lassen sich bestehende Netze technisch optimieren?
- Wie werden Versorgung, Energieverbrauch und Expositionsminimierung gegeneinander abgewogen?
Das BAKOM ist jedoch nicht allein für die gesundheitliche Bewertung hochfrequenter Expositionen zuständig. Gerade deshalb ist die Zusammenarbeit mit Umwelt- und Gesundheitsstellen entscheidend.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Das BAG befasst sich mit gesundheitlichen Fragestellungen, Prävention und der Information der Bevölkerung. Bei elektromagnetischen Feldern betrifft dies insbesondere die gesundheitliche Einordnung von Expositionen und mögliche Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Gesundheitliche Fragen dürfen dabei nicht isoliert von der realen Expositionssituation betrachtet werden. Relevant sind nicht nur einzelne Messwerte, sondern auch:
- Dauer und Zeitpunkt der Exposition,
- Belastungen während der Nacht,
- fehlende oder kurze Erholungsphasen,
- Signalstruktur und zeitliche Muster,
- Mehrfachbelastungen durch verschiedene Funkdienste,
- besonders empfindliche Personen sowie
- dokumentierte Veränderungen von Beschwerden bei veränderter Exposition.
BERENIS
Die Beratende Expertengruppe NIS BERENIS sichtet und bewertet im Auftrag des BAFU neue wissenschaftliche Arbeiten zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung.
BERENIS ist keine Vollzugsbehörde und entscheidet nicht über einzelne Anlagen oder konkrete Beschwerden. Ihre Aufgabe liegt in der wissenschaftlichen Einordnung ausgewählter neuer Forschungsergebnisse.
Für die vorsorgeorientierte Bewertung ist wesentlich, dass nicht nur Einzelstudien betrachtet werden. Auch wiederkehrende Befunde, Expositionsdauer, Signalformen, biologische Plausibilität, besonders empfindliche Gruppen und die Übertragbarkeit experimenteller Ergebnisse auf reale Situationen müssen berücksichtigt werden.
MedNIS
MedNIS ist ein medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung. Es ist keine Behörde und keine öffentlich-rechtliche Vollzugsstelle.
Seine Bedeutung liegt in der medizinischen Beratung, der strukturierten Erfassung von Beschwerden und der Unterstützung bei der Abklärung möglicher Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Veränderungen und Expositionssituationen.
Eine solche Abklärung sollte sowohl mögliche andere Ursachen als auch räumliche und zeitliche Zusammenhänge mit der Exposition berücksichtigen.
Kantonale und kommunale Behörden
Die Kantone vollziehen die Vorgaben der NISV bei konkreten Anlagen. Je nach Anlage und Kanton können dabei unterschiedliche Fachstellen und Bewilligungsbehörden beteiligt sein.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Prüfung von Standortdatenblättern,
- Beurteilung der Exposition an Orten mit empfindlicher Nutzung,
- Kontrolle der Einhaltung der Anlage- und Immissionsgrenzwerte,
- Anordnung oder Prüfung von Messungen,
- Bearbeitung von Einsprachen und Beschwerden sowie
- nachvollziehbare Dokumentation der Vollzugsentscheide.
Bei komplexen Fällen reicht eine rein formale Prüfung einzelner Unterlagen nicht immer aus. Technische, gesundheitliche und vorsorgebezogene Fragen müssen zusammengeführt und bei Bedarf an die zuständigen Bundesstellen weitergeleitet werden.
Betreiberinnen von Sendeanlagen
Betreiberinnen planen, errichten und betreiben die Sendeanlagen. Sie verfügen damit über wesentliche technische Informationen, die für eine unabhängige Beurteilung erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- tatsächliche und bewilligte Sendeleistungen,
- Antennendiagramme und Abstrahlrichtungen,
- Höhen, Neigungen und Polarisationen der Antennen,
- ausgestrahlte Frequenzblöcke und Ensembles,
- zeitliche Veränderungen des Betriebs,
- technische Alternativen und Optimierungsmöglichkeiten sowie
- Berechnungs- und Messgrundlagen für die betroffene Umgebung.
Die Betreiberinnen müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Ihre Verantwortung sollte sich jedoch nicht in der Aussage erschöpfen, dass die Grenzwerte eingehalten seien.
Wo eine Exposition durch technische Optimierungen, angepasste Leistungen, veränderte Abstrahlrichtungen oder eine bessere Netzplanung reduziert werden kann, ohne die notwendige Versorgung unverhältnismässig zu beeinträchtigen, müssen solche Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden.
Grenzwerte sind nicht die einzige Bewertungsfrage
Grenzwerte bilden einen rechtlich festgelegten Schutzrahmen. Ihre Einhaltung ist notwendig und muss zuverlässig kontrolliert werden.
Sie beantwortet jedoch nicht automatisch sämtliche Fragen zu:
- langjähriger Dauerexposition,
- biologischen Wirkungen unterhalb thermischer Schwellen,
- niederfrequenten Signalanteilen und Hüllkurven,
- Pulsung und Modulation,
- Spitzenwerten und Signalflanken,
- fehlenden unbelasteten Erholungsphasen,
- Mehrfachbelastungen durch verschiedene Sender sowie
- individuell unterschiedlicher Empfindlichkeit.
Eine Anlage kann die geltenden Grenzwerte einhalten, während einzelne wissenschaftliche oder vorsorgebezogene Fragen weiterhin offenbleiben. Beides muss sprachlich und fachlich auseinandergehalten werden.
Die korrekte Aussage lautet deshalb nicht, dass bei eingehaltenen Grenzwerten keinerlei gesundheitliche Wirkung möglich sei. Festgestellt werden kann lediglich, dass die nach dem geltenden Verfahren berechnete oder gemessene Exposition die rechtlich festgelegten Grenzwerte einhält.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
Behörden und Fachgremien müssen neue Forschung laufend bewerten. Dabei darf weder jede einzelne Studie ungeprüft als Beweis übernommen noch ein Befund allein deshalb verworfen werden, weil noch nicht alle Wirkmechanismen geklärt sind.
Für die Einordnung sind unter anderem entscheidend:
- Qualität und Aussagekraft der Untersuchung,
- Reproduzierbarkeit der Ergebnisse,
- untersuchte Frequenzen und Signalformen,
- Feldstärke, Expositionsdauer und Gesamtdosis,
- biologische Plausibilität,
- Übereinstimmung mit anderen Studien,
- Übertragbarkeit auf Menschen und reale Umweltexpositionen sowie
- Bedeutung für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen.
Wo sich Hinweise aus unterschiedlichen Forschungsansätzen verdichten, entsteht ein konkreter Prüf- und Forschungsbedarf – auch wenn noch keine abschliessende Risikobewertung möglich ist.
Die wissenschaftlichen Grundlagen werden auf der Seite Gesundheit & Forschung ausführlicher behandelt.
Dauerexposition und Signalstruktur bei DAB+
DAB+-Sender werden typischerweise während des gesamten Tages betrieben. Für Personen im dauerhaften Einwirkungsbereich kann daraus eine langjährige Exposition entstehen, die auch Wohn- und Schlafräume betrifft.
Neben der gemittelten Feldstärke stellen sich deshalb weitere Fragen:
- Welche Bedeutung hat die Exposition über viele Stunden, Tage und Jahre?
- Gibt es ausreichend unbelastete Erholungsphasen?
- Unterscheiden sich dauerhafte und zeitlich begrenzte Expositionen?
- Welche Rolle spielen Nullsymbole, das 96-ms-Raster und der daraus entstehende Takt von rund 10,41 Hz?
- Welche Bedeutung haben Oberwellen, Signalflanken und die Überlagerung mehrerer Ensembles?
- Werden reale Signalstrukturen in Forschung und Risikobewertung ausreichend abgebildet?
Diese Fragen beweisen für sich allein keine gesundheitliche Wirkung. Sie zeigen jedoch, weshalb die Bewertung von DAB+ nicht auf einen einzelnen gemittelten Feldstärkewert reduziert werden darf.
Die technischen Grundlagen werden auf der Seite Technik und Signalstruktur erläutert. Die daraus folgenden vorsorgebezogenen Fragen behandelt die Seite Vorsorge und Handlungsbedarf.
Verantwortung bei wissenschaftlicher Unsicherheit
Wissenschaftliche Unsicherheit bedeutet nicht, dass keine Massnahmen möglich sind. Sie verlangt vielmehr eine nachvollziehbare Unterscheidung zwischen:
- nachgewiesenen Wirkungen,
- begründeten wissenschaftlichen Hinweisen,
- offenen Forschungsfragen,
- dokumentierten Beschwerden,
- rechtlich verbindlichen Anforderungen und
- vorsorglich möglichen Massnahmen.
Wo eine Belastung ohne unverhältnismässigen Aufwand reduziert werden kann, sollte wissenschaftliche Unsicherheit kein Grund sein, auf eine Prüfung zu verzichten.
Vorsorge bedeutet dabei weder, jede mögliche Gefahr als bewiesen darzustellen, noch technische Infrastruktur grundsätzlich abzulehnen. Vorsorge bedeutet, begründete Hinweise ernst zu nehmen, vermeidbare Expositionen zu reduzieren und offene Fragen gezielt zu untersuchen.
Koordination und Gesamtverantwortung
Interdisziplinäre Fragestellungen gemeinsam bearbeiten
Bei DAB+ greifen technische, umweltrechtliche, gesundheitliche und wissenschaftliche Fragen unmittelbar ineinander. Frequenzplanung, Netzstruktur, reale Dauerexposition, Signalmerkmale, gesundheitliche Beschwerden, Forschungsbedarf und mögliche Expositionsreduktionen können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden.
Die bestehende, nach einzelnen Funktionen und Zuständigkeiten gegliederte Struktur ist für solche interdisziplinären Problemstellungen nur bedingt geeignet. Jede Stelle beurteilt in erster Linie jene Aspekte, die in ihren gesetzlichen und fachlichen Aufgabenbereich fallen. Dadurch werden technische, umweltrechtliche, gesundheitliche und wissenschaftliche Fragen zwar einzeln behandelt, aber nicht zwingend in ihrem Zusammenhang bewertet.
Es fehlt eine Instanz, welche die unterschiedlichen Erkenntnisse zusammenführt, Wechselwirkungen und Zielkonflikte beurteilt und daraus eine ganzheitliche Beurteilung sowie sinnvolle und umsetzbare Lösungen entwickelt.
Vor diesem Hintergrund stellt EMF-Klartext die Einsetzung einer interdisziplinären Taskforce zu DAB+, Dauerexposition und Gesundheit zur Diskussion. Eine solche Taskforce könnte die bisher getrennt behandelten Fragestellungen zusammenführen und eine fachübergreifende, lösungsorientierte Bearbeitung ermöglichen.
Wie eine solche Taskforce zusammengesetzt, beauftragt und organisatorisch verankert werden müsste, ist von den zuständigen Stellen zu klären. Entscheidend ist, dass dadurch keine zusätzliche Verwaltungsebene entsteht, sondern das notwendige Fachwissen gebündelt und eine ganzheitliche Beurteilung ermöglicht wird.
Kernaussage
Die funktionale Aufteilung der Zuständigkeiten genügt nicht, wenn eine Problemstellung nur interdisziplinär verstanden und gelöst werden kann. Deshalb sollte die Einsetzung einer fachlich ausgerichteten Taskforce ernsthaft geprüft werden.
Transparenz und nachvollziehbare Entscheide
Vertrauen entsteht nicht allein durch den Verweis auf Vorschriften. Erforderlich sind überprüfbare Informationen und nachvollziehbare Entscheidungen.
Dazu gehören insbesondere:
- verständliche Angaben zu Senderstandorten und Sendeleistungen,
- zugängliche technische Unterlagen,
- dokumentierte Änderungen des Betriebs,
- nachvollziehbare Berechnungen und Messungen,
- Offenlegung der verwendeten Mess- und Bewertungsverfahren,
- klare Begründungen behördlicher Entscheide,
- transparente Behandlung wissenschaftlicher Unsicherheiten sowie
- dokumentierte Prüfung möglicher Optimierungs- und Minderungsmassnahmen.
Betroffene müssen erkennen können, welche Fragen geprüft wurden, auf welchen Grundlagen eine Beurteilung beruht und welche Punkte weiterhin offen sind.
Fallbeispiel Valzeina
Im Umfeld von Valzeina wurden Behörden, Fachstellen und Betreiberinnen wiederholt über gesundheitliche Beschwerden und mögliche Zusammenhänge mit der örtlichen Expositionssituation informiert.
Der Fall wird auf dieser Themenseite nicht im Detail aufgearbeitet. Er zeigt jedoch beispielhaft, weshalb technische Messungen, medizinische Beobachtungen, wissenschaftliche Bewertung und institutionelle Zuständigkeiten zusammengeführt werden müssen.
Die fallbezogene Darstellung erfolgt auf der Seite Gesundheitliche Beschwerden und Vorsorge.
Was Behörden und Betreiberinnen leisten sollten
Aus Sicht von EMF-Klartext gehören dazu insbesondere:
- Interdisziplinäre Bearbeitung ermöglichen
Die zuständigen Stellen sollten prüfen, wie technische, medizinische, wissenschaftliche und vorsorgebezogene Fragen gemeinsam beurteilt und in eine lösungsorientierte Gesamtbetrachtung überführt werden können. Die Einsetzung einer interdisziplinären Taskforce ist dabei als möglicher Ansatz zu prüfen. - Zuständigkeiten eindeutig benennen
Anfragen und Beschwerden dürfen nicht zwischen verschiedenen Stellen liegen bleiben. - Reale Expositionen vollständig erfassen
Messungen sollten relevante Funkdienste, zeitliche Veränderungen, Mehrfachbelastungen und die tatsächliche Nutzung von Wohn- und Schlafräumen berücksichtigen. - Gesundheitliche Beobachtungen strukturiert dokumentieren
Wiederkehrende oder ortsabhängig erscheinende Beschwerden müssen erfasst und medizinisch abgeklärt werden, ohne den Zusammenhang vorwegzunehmen. - Technische Minderungsmöglichkeiten prüfen
Betreiberinnen und Behörden sollten untersuchen, ob sich die Exposition durch Netzoptimierung, Leistungsanpassung oder veränderte Abstrahlung reduzieren lässt. - Neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachvollziehbar bewerten
Wesentliche neue Befunde und ihre Bedeutung für Vorsorge und Vollzug müssen öffentlich eingeordnet werden. - Besonders empfindliche Personen berücksichtigen
Gesundheitsschutz darf sich nicht ausschliesslich am durchschnittlich empfindlichen Menschen orientieren. - Entscheide transparent begründen
Es muss nachvollziehbar sein, welche technischen, rechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Grundlagen berücksichtigt wurden.
Fazit
Der Schutz vor möglichen Risiken elektromagnetischer Felder ist eine gemeinsame Aufgabe von Umwelt-, Kommunikations- und Gesundheitsbehörden, kantonalen Vollzugsstellen, wissenschaftlichen und medizinischen Fachgremien sowie den Betreiberinnen der Sendeanlagen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist ein unverzichtbarer Teil dieses Schutzes. Sie ersetzt jedoch keine Auseinandersetzung mit Dauerexposition, Signalstruktur, wissenschaftlichen Unsicherheiten, dokumentierten Beschwerden und technisch möglichen Expositionsreduktionen.
Verantwortung beginnt deshalb nicht erst bei einer nachgewiesenen Grenzwertüberschreitung. Sie zeigt sich auch darin, offene Fragen zu untersuchen, Zuständigkeiten zu koordinieren, Informationen transparent bereitzustellen und vermeidbare Belastungen vorsorglich zu reduzieren.
Weiterführende Seiten
- Vorsorge und Handlungsbedarf
Weshalb bei DAB+ Dauerexposition, Signalstruktur, Optimierung und Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden müssen. - Gesundheit & Forschung
Forschungsstand zu Langzeitexposition, Krebs, Nervensystem, oxidativem Stress, EHS und biologischen Wirkungen. - Technik und Signalstruktur
Nullsymbole, 96-ms-Raster, 10,41-Hz-Takt, Oberwellen, OFDM und reale Mehrfachbelastungen. - Gesundheitliche Beschwerden und Vorsorge
Dokumentierte Beschwerden im Umfeld von Valzeina sowie medizinischer und messtechnischer Untersuchungsbedarf.

